Feuer- und Qualmverbot im Gartengelände

Aus einem gewissen Anlaß gilt ab Dezember 2021:

Im gesamten Gartengelände sind Feuer, vor allem jene, die Qualm verursachen, absolut verboten. Es dürfen auch keine Abfälle jeglicher Art auf dem Brennplatz hinten im Garten-Gelände verbrannt werden.

Offenbar hatte ein Spaziergänger die Polizei gerufen, als er den Qualm von verbrennenden, feuchten Eichenblättern auf dem Festplatz gesehen hatte. Die Polizei war vor Ort und hat angewiesen, das Feuer sofort zu löschen.

Eine spätere Nachfrage bei der Gemeinde-Verwaltung bestätigte, dass das Abbrennen von Gartenabfällen tatsächlich verboten sei (Stichpunkt: Bundes- und Landesrecht / Kreislaufwirtschaftsgesetz). Ansonsten drohe eine Strafe.

Wir bitten alle Pächter, das Entsorgen von Gartenabfällen so weit wie möglich im eigenen Komposter zu entsorgen. Alternativ kann auf dem allgemeinen Kompostierplatz (hinter dem Grillplatz) entsorgt werden. Hölzer, die für ein Grillfeuer taugen, können gerne ins Holzsammellager gebracht werden.

Nicht-kompostierbares sollte jeder selbst entsorgen.

Und jetzt das Positive: Grillfeuer sind weiterhin erlaubt. Die qualmen in der Regel ja auch nicht! Und über den Zigarettenqualm hat sich unseres Wissens bis dato auch noch niemand bei der Polizei beschwert ...

... na, ob das letztere wirklich positiv ist?