Nach Corona ist wieder Normalität eingekehrt. Das heißt, die Wartelisten sind wieder deutlich kürzer geworden und damit die Chancen, einen Garten pachten zu können, gestiegen.
Damit Sie jedoch nicht unnötig eine Anfrage stellen, gibt es einige grundsätzliche Bedingungen und Argumente, die Ihnen bei der Entscheidung helfen könnten:
1) | Nur Einwohner mit erstem Wohnsitz in der March dürfen einen Garten pachten. Einwohner aus anderen Gemeinden können keinen Garten pachten. |
2) | Es gibt eine Warteliste. Einen der lediglich 41 Gärten gibt es nur, wenn ein Gartenpächter seinen Garten abgibt. Wenn Sie auf der Warteliste stehen, sollten Sie jährlich nachfragen, wie Ihre Chancen stehen. Damit zeigen Sie Ihr fortwährendes Interesse. |
3) | Der Wert eines abgegebenen Gartens wird von qualifizierten Gartenschätzern nach festgelegten, bundesweit einheitlichen Regeln geschätzt und dadurch der Betrag ermittelt, die soganannte ´Ablöse´, den ein neuer Pächter bei Übernahme zu bezahlen hat. Diese Schätzung muss der bisherige Pächter vor Ort bezahlen. |
4) | Es fallen einmalige (Ablöse, Aufnahmegebühr) und auch jährliche Gebühren (Mitgliedsgebühr, Pflicht- und freiwillige Versicherungen) an. |
5) | Es müssen jährlich Gemeinschaftsleistungen erbracht werden, die sogenannten Pflichtstunden, denn laut Bundesgartengesetz sind die Vereinsmitglieder des Gartenvereins verpflichtet, beim Erhalt oder sonstigen gemeinschaftlichen Arbeiten in der Gartenanlage mitzumachen. Die Pächter müssen bei Nichterfüllung dieser Pflichtstunden dem Verein eine anteilige, durch die Mitgliederversammlung festgelegte, ersatzweise Geldleistung bezahlen. |
6) | Wir sind ein Verein und die Vereinsmitglieder sollten sich auch in den Verein einbringen. Es gibt eine jährliche Mitgliederversammlung sowie ein Gartenfest. Zu beachten sind u. a. auch die Vereinssatzung, die Kleingartenordnung und Vorgaben der Gemeinde March. |
7) | So schön ein Garten auch sein kann. Er macht sehr viel Arbeit, wobei diese in der Regel viel Freude macht. Es werden immer wieder Gärten vergeben, die nach anfänglich großem Engagement nicht mehr richtig weitergepflegt und nach ein oder zwei Jahren abgegeben werden. Es kann an Zeitmangel liegen, an anderweitigen Interessen oder auch schlicht daran, dass die Kinder keine Lust mehr auf „langweiligen Garten“ haben. Das ist weiter kein Problem, da ja wieder ein Garten frei wird. Aber besser wäre es, wenn Sie sich vorher fragen, ob Sie die nötige regelmäßige Zeit haben werden und Ihnen die zeitintensive Gartenarbeit auch längerfristig Spaß und Freude machen wird. |